Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

 

Stand: 10. Mai 2024

1. Einleitung

Die Latch GmbH (“LATCH”, “WIR”) kann selbst oder in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner unterschiedliche Gewinnspiele anbieten. Abhängig vom Gewinnspiel kann LATCH selbst, oder mit einem respektive mehreren Kooperationspartnern auftreten. Die Partei, welche für die Durchführung des Gewinnspiels verantwortlich ist, wird nachfolgend “BETREIBERIN” bezeichnet. Für die Durchführung sowie die Teilnahme bei Gewinnspielen gelten diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung

  • Falls nichts anderes vermerkt ist, sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr teilnahmeberechtigt.
  • Falls nichts anderes vermerkt ist, sind nur Personen mit einem Benutzerkonto bei der Loviz Dating App von LATCH teilnahmeberechtigt.
  • Sämtliche Angaben der teilnehmenden Person müssen der Wahrheit entsprechen.
  • Teilnehmende Personen müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Teilnehmende Personen können nur für sich selbst und nicht für eine andere Person teilnehmen.
  • Mitarbeitende von LATCH sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

3. Gewinnspiel

  • LATCH führt die Gewinnspiele entweder allein oder in Kooperation mit Kooperationspartnern durch.
  • An den Gewinnspielen kann gemäss den Vorgaben teilgenommen werden, welche bei den jeweiligen Gewinnspielen beschrieben sind (z.B. durch das Posten eines Beitrags auf Socialmedia in dem WIR markiert sind, durch das Ausfüllen eines Quiz)
  • Um an Gewinnspielen teilnehmen zu können, akzeptieren teilnehmende Personen diese Teilnahmebedingungen. Weitere Bestimmung und Bedingungen (z.B. Spielregeln) können für einzelne Gewinnspiele gelten. Teilnehmende Personen akzeptieren mit ihrer Teilnahme alle anwendbaren Bestimmungen und Bedingungen (inkl. diesen Teilnahmebedingungen).

4. Ausschluss

  • Bei einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen oder die anderen anwendbaren Bestimmungen und Bedingungen behält sich die BETREIBERIN das Recht vor, die entsprechende Person vom Gewinnspiel auszuschliessen.
  • Personen, welche unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder sich mittels Manipulation einen Vorteil verschafft haben, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Allfällige Gewinne können im Nachgang aberkannt und zurückgefordert werden.

5. Durchführung

  • Gewinnspiele werden von der BETREIBERIN durchgeführt. Die Gewinnspiele basieren auf einer Zufallsziehung. Die BETREIBERIN ist allein für die Bedingungen für die Ziehung verantwortlich.
  • Bei den Gewinnspielen wird der Einsendeschluss jeweils angegeben.
  • Die BETREIBERIN behält sich das Recht vor, jedes Gewinnspiel zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Die BETREIBERIN nimmt dieses Recht unter anderem in Anspruch, falls aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Gründe eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Falls solch eine Beendigung durch das Verhalten von teilnehmenden Personen verursacht wurde, kann die BETREIBERIN von den entsprechenden Personen verlangen, dass diese den entstandenen Schaden der BETREIBERIN ersetzen.
  • Die Lieferbedingungen der Gewinne werden bei den Gewinnspielen jeweils angegeben.
  • Gewinner werden durch die BETREIBERIN oder ihre Kooperationspartner benachrichtigt.
  • Die BETREIBERIN behält sich das Recht vor, den Namen oder Bilder der Gewinner auf der Website oder den Socialmedia Kanälen der BETREIBERIN zu veröffentlichen. Die Gewinner erklären sich mit dieser Art der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden.
  • Die BETREIBERIN darf Daten der Gewinner an ihre Kooperationspartner weiterleiten, um die Zustellung des Gewinns zu ermöglichen.
  • Allfällige Bargeldgewinne werden den Gewinnern per Banküberweisung zugestellt. Mit der erfolgten Überweisung wird die BETREIBERIN von ihrer Leistungspflicht befreit. Kann eine Überweisung aufgrund von Gegebenheiten und Gründen, über welche die BETREIBERIN keine Handhabe hat respektive nicht vertreten werden, nicht durchgeführt werden, verfällt der Gewinn und alle Ansprüche gegen die BETREIBERIN.
  • Falls der Gewinn von den Gewinnern selbst abgeholt werden muss, wird den Gewinnern das für die Auslieferung des Gewinns zuständige Unternehmen genannt. Falls Gewinner den Gewinn nicht innerhalb der genannten Frist beim entsprechenden Unternehmen abholen, verfällt der Gewinn und sämtliche Ansprüche gegen die BETREIBERIN. Sämtliche Kosten für die Abholung, den Transport sowie allfällige Folgekosten (z.B. Reparatur, Versicherung) tragen die Gewinner selbst.
  • Reisegewinne können unter Umständen komplett über Reiseveranstalter abgewickelt werden. Die Reiseveranstalter kontaktieren die Gewinner, sobald sie die Daten der Gewinner durch die BETREIBERIN erhalten haben. Falls nichts anderes vereinbart ist, müssen Gewinner die Reise zum festgesetzten Termin respektive während der festgesetzten Zeitperiode antreten und durchführen. Befolgen Gewinner diesen Termin respektive die Zeitperiode nicht, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn und der Anspruch gegen die BETREIBERIN erlischt. Sobald Gewinner die Reise bestätigen, unterliegt diese den anwendbaren Reisebestimmungen des Reiseveranstalters. Sofern nichts anderes vereinbart, tragen Gewinner die An- und Abreisekosten zum Startpunkt der Reise (z.B. Flughafen, Bahnhof, Hotel), sowie deren Folgekosten selbst. Des Weiteren tragen Gewinner sämtliche private Kosten (z.B. Minibar, Versicherung, Essen, Minibar), die während der Reise entstehen, selbst.
  • Eine Barauszahlung oder ein Ersatz von Gewinnen ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei einer Absage von Veranstaltungen oder Firmenliquidationen verfallen die Gewinne ohne Anspruch. Die BETREIBERIN ist berechtigt, im Fall von Lieferengpässen oder Nichtverfügbarkeit des Gewinns einen Ersatzgewinn auszuhändigen, der im Wesentlichen dem ursprünglichen Gewinn entspricht.
  • Gewinne verfallen, wenn sich Gewinner nicht innerhalb nützlicher Frist (maximal innerhalb 48 Stunden) auf die Gewinnbenachrichtigung meldet. Bei Verfall kann die BETREIBERIN einen neuen Gewinner bestimmen.
  • Sämtliche Gewinne sind persönlich. Die BETREIBERIN behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Zuwiderhandlung, betreffende Gewinner abzumahnen und die Gewinne verlieren in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Des Weiteren behält sich die BETREIBERIN das Recht vor, die betreffenden Personen von zukünftigen Gewinnspielen auszuschliessen.

6. Auszahlungen

  • Die BETREIBERIN erhebt bei Bargeldgewinnen sowie bargeldähnlichen Gewinnen (z.B. Wertgutscheinen), die CHF 1’000 übersteigen, vor der Überweisung eine 35% Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinner erhalten von der BETREIBERIN eine Bestätigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche Gewinner in der eigenen Steuererklärung beilegen müssen. Gewinner müssen Gewinne, welche CHF 1’000 übersteigen in der eigenen Steuererklärung deklarieren.
  • Sachgewinne (z.B. Geräte, Möbel), welche CHF 1’000 übersteigen, müssen von den Gewinnern in ihren Steuererklärungen deklariert werden. Bei diesen Sachgewinnen verlangt die BETREIBERIN von den Gewinnern eine Wohnsitzbestätigung, welche der BETREIBERIN innerhalb von 10 Arbeitstagen zugestellt werden muss. Wird die Wohnsitzbestätigung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen zugestellt, verfällt der Gewinn ohne Ersatzanspruch oder einen anderen Anspruch. Die Kosten für die Wohnsitzbestätigung kragen die Gewinner selbst.

7. Datenschutz

  • Die Teilnahme an Gewinnspielen ist freiwillig. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die teilnehmenden Personen damit einverstanden, dass ihre Personendaten für die Durchführung des Gewinnspiels bearbeitet werden. Dies beinhaltet u.a. die Weitergabe der Personendaten an Kooperationspartner im Rahmen des Gewinnspiels.
  • Teilnehmende Personen willigen ein, dass gegebenenfalls ihr Name und Bild auf der Website sowie den Socialmedia Kanälen der BETREIBERIN veröffentlicht werden, falls sie gewinnen. 
  • Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserem Datenschutzhinweis.

8. Haftung

  • Die BETREIBERIN wird mit der Übergabe, Aushändigung oder Postabgabe des Gewinns an die Gewinner von allen Verpflichtungen freigestellt. Die BETREIBERIN haftet nicht für Verluste, Verspätung oder Beschädigung der Gewinne, welche auf dem Post- oder Transportweg sowie durch andere Umstände, welche ausserhalb des Verantwortungsbereichs der BETREIBERIN sind, entstehen.
  • Die Bekanntgabe von Gewinnern geschieht ohne Gewähr.
  • Die BETREIBERIN übernimmt keine Haftung für verspätete, verlorene, beschädigte, fehlerhafte oder fehlgeleitete Teilnahmen. Ebenfalls übernimmt die BETREIBERIN keine Haftung für technische Schwierigkeiten, welche das Endresultate des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnten.

9. Sonstiges

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Es wird keine Korrespondenz geführt.
  • Alle Kosten, Steuern oder Gebühren im Zusammenhang mit Gewinnen tragen die Gewinner.
  • Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Falls einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Die Teilnahmebedingungen können durch die BETREIBERIN jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Es gilt jeweils die aktuelle Version dieser Teilnahmebedingungen.

10. Kontakt

Latch GmbH

Huobstrasse 12

8808 Pfäffikon SZ

Schweiz